Eine sehr gute Übersicht finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Exportkontrolle Verwaltungsprozesse beim BAFA werden effizienter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ab 1. August 2023 schnellere Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle anhand der Nutzung von Allgemeingenehmigungen ermöglichen. Dies betrifft Länder der EU, NATO Länder und NATO gleichgestellte Länder. Für andere Drittländer bleibt die Einzelgenehmigung bestehen. Weitere Informationen finden Sie in der BAFA Pressemitteilung.