Lieber mit Gold geackert als schlecht verzollt!
Ihr Wegweiser durch den Dschungel der Zoll- und Exportkontrollvorschriften.
Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft. Wir unterstützen Sie im Bereich Zoll- und Exportkontrolle!
Compliance-Anforderungen im Außenhandel unterliegen permanentn Änderungen und werden hauptsächlich durch handels- und wirtschaftspolitische Entwicklungen weltweit beeinflusst. Politische Auseinandersetzungen, militärische und Handelsbarrieren sind Auslöser für wirtschaftliche Handelsbeschränkungen. Dabei kann es zu empfindlichen Störungen im Hanels kommen welche die Unternehmen direkt betreffen.
Unternehmen die weltweit Geschäfte tätigen sind mit einer großen Zahl von Verboten, Beschränkungen und Prüfpflichten konfrontiert. Exportkontrolle muss in jedem Unternehmen beim Handel von Waren, Technologie und Dienstleistungen organisatorisch und operativ beachtet und umgesetzt werden!
Wir untersuchen Ihre Exportvorgänge und helfen Ihnen bei der Einrichtung und dem Aufbau einer effektiven Exportkontrollorganisation (z.B. Internal Control Program – ICP) aber auch bei der Lösung praktischer Probleme im Außenhandel z.B. der Eintarifierung von Gütern.
Neues aus der Zollwelt
Verbot des Imports von Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland
Der Kauf und die Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnisse ist unabhängig von ihrem Ursprung verboten, wenn sie unter Verwendung von Vormaterialien mit Ursprung in Russland hergestellt wurden. Dies gilt ab dem 30. September 2023. Die gelten Vorschrift hierfür ist der Anhang XVII der „Russland-Embargo-Verordnung“ (EU) Nr. 833/2014). Dort sind Eisen- und Stahlerzeugnisse im Detail genannt.
Betroffen sind die KN Codes 7207 11, 7207 12 10 oder 7224 90- Allerdings mit unterschiedlichen Terminen für das Verbot.
Neue Allgemeine Genehmigungen für Exportkontrolle veröffentlicht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat kürzlich neue Allgemeinverfügungen im Bereich Exportkontrolle veröffentlicht, welche für die Deutsche Wirtschaft große Bedeutung haben Lesen Sie hier wie man sich für die Exportkontrolle und die neuem Allgemeingenehmigungen gut vorbereitet.
Exportkontrolle Verwaltungsprozesse beim BAFA werden effizienter
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ab 1. August 2023 schnellere Verwaltungsprozesse in der Exportkontrolle anhand der Nutzung von Allgemeingenehmigungen ermöglichen. Dies betrifft Länder der EU, NATO Länder und NATO gleichgestellte Länder. Für andere Drittländer bleibt die Einzelgenehmigung bestehen. Weitere Informationen finden Sie in der BAFA Pressemitteilung.
11. Sanktionspaket veröffentlicht
Die EU hat das 11. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Nach langer Wartezeit konnten sich die Mitgliedsländer einigen. Wichtigste Änderung ist die Möglichkeit die Umgehung von Sanktionen zu sanktionieren. Es wird die Möglichkeit geben Export in Risikoländer zu verhindern.
Exportkontrolle Checkliste
Sichern Sie Ihre Geschäfte langfristig ab. Durch die saubere Abklärung der Außenwirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit kann anhand der Exportkontrolle Checkliste ein hohes Risiko z.B. für Investitionen vermieden werden.
Neue kombinierte Nomenklatur für 2023
Die Kombinierte Nomenklatur ist die Basis für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr sowie für Intrastatmeldungen und wurde im Amtsblatt Document 32022R1998 der EU