Exportkontrolle

Sicherheit im Export-Geschäft

Das Exportieren/Versenden von Waren erfordert eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und viel Erfahrung im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Know your Customer

Wir schätzen es deshalb sehr, wenn unsere Kunden uns schon im ersten Kontakt mit dem ausländischen Geschäftspartner in die Geschehnisse einbinden. Auf diese Weise können wir mögliche Hürden bereits im Vorfeld ausräumen und auf eine gesetzeskonforme Abwicklung einwirken. Wir helfen ihnen bei der rechtssicheren Ausfuhr.

Die genaue Spezifizierung des zu liefernden Gutes ist Grundvoraussetzung. Dazu gehören:

  • die Exportkontrolle
  • die Tarifierung
  • die Korrespondenz mit Behörden und Institutionen
  • das Erstellen der notwendigen Dokumentationen
  • die Logistik

Mit unserem Know-how entlasten wir Ihr Personal und agieren wie eine externe Exportabteilung auf Zeit.

Jedes Unternehmen muss darauf achten, keinerlei Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, Organisationen oder Personen zu unterhalten. Diese können nämlich evtl. auf offiziellen Sanktionslisten stehen. Versäumt ein Unternehmen diese Prüfung und geht eine Geschäftsbeziehung mit einem gelisteten Partner ein – auch wenn sich das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt keinem Verstoß bewusst ist – gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird von den Behörden sowohl mit Geld- als auch mit Freiheitsstrafen geahndet. Für Unternehmen kann ein Unterlassen der Prüfpflichten gegen die Sanktionslisten zum Entzug der Zoll-Bewilligungen z.B. AEO führen. Es gab sogar Fälle, dass sich ein Unternehmen selbst auf einer Sanktionsliste, nach einem Verstoß, wiederfindet.

Eine Überprüfung ist also ein notwendiges Mittel um Risiken zu vermeiden. 

Hamburg 6849995 1920